Kooperation und Beteiligung
Dass kleine Gemeinden manche Aufgaben gemeinsam besser bewältigen, bestreitet niemand. Kooperationen scheitern deshalb selten an der Idee. Sie scheitern am Kostenschlüssel, an der fehlenden Austrittsregel und daran, dass die Beteiligung der Bevölkerung stattfindet, wenn die Entscheidung bereits gefallen ist.
Drei Formen mit sehr unterschiedlichem Anspruch
Der Begriff Kooperation deckt Vorhaben ab, die kaum etwas gemeinsam haben. Die Unterscheidung lohnt, weil jede Form andere Voraussetzungen braucht.
Die meisten Konflikte entstehen, weil jemand eine Kooperation als Absprache beginnt und sie faktisch in die dritte Form hineinwächst, ohne dass die Beteiligten die Grundlagen nachziehen. Nach drei Jahren gibt es Personal, laufende Kosten und keine Regel darüber, wer sie trägt, wenn eine Gemeinde aussteigt.
Woran Kooperationen scheitern
Der Kostenschlüssel nach Einwohnerzahl
Er wirkt gerecht und ist es selten. Wenn eine Gemeinde die Einrichtung im eigenen Ort hat und die Nachbargemeinde 14 Fahrminuten entfernt liegt, nutzen die beiden sie unterschiedlich stark und zahlen trotzdem gleich. Nach zwei Jahren fragt der Gemeinderat der entfernteren Gemeinde nach dem Nutzen, und die Kooperation steht zur Debatte. Brauchbarer ist ein Schlüssel aus Sockelbetrag und Nutzungsanteil.
Es gibt keine Austrittsregel
Solange alle zufrieden sind, fällt das nicht auf. Beim ersten Konflikt wird sie zum wichtigsten Dokument. Ohne Frist, ohne Regelung zu bereits getätigten Investitionen und ohne Aussage zum Personal endet die Auseinandersetzung oft damit, dass die Kooperation formal weiterläuft und faktisch niemand mehr mitarbeitet.
Sie hängt an zwei Personen
Viele Kooperationen entstehen, weil sich zwei Bürgermeister gut verstehen. Das trägt, bis einer nicht mehr kandidiert. Was hilft, ist banal und passiert selten: die Zusammenarbeit auf der Verwaltungsebene verankern, mit benannten Zuständigkeiten und einem Rhythmus, der unabhängig von der politischen Spitze läuft.
Ungleiche Größe spricht niemand an
Wenn eine Gemeinde dreimal so groß ist wie die anderen, entsteht die Sorge vor Dominanz, unabhängig vom tatsächlichen Verhalten. Wegdiskutieren lässt sich die Sorge nicht. Verfahrensregeln entschärfen sie: Einstimmigkeit bei bestimmten Beschlussarten, rotierender Vorsitz, Sitz der Geschäftsstelle in der kleineren Gemeinde.
Was tragfähig macht
- Eine schriftliche Vereinbarung mit Laufzeit, auch wenn sie nur zwei Seiten hat.
- Ein Kostenschlüssel aus Sockel und Nutzung, mit einer Überprüfung nach drei Jahren.
- Eine Austrittsregel mit Frist und Aussage zu Investitionen und Personal.
- Eine benannte Person je Gemeinde auf Verwaltungsebene, nicht nur auf politischer.
- Ein fester Berichtstermin im Gemeinderat, mindestens jährlich, mit Zahlen statt Sachstandsbericht.
- Eine Kennzahl, die den Nutzen für jede beteiligte Gemeinde einzeln ausweist.
Den letzten Punkt setzt fast niemand um, dabei wirkt er am stärksten. Solange nur Gesamtzahlen im Bericht stehen, kann jede Gemeinde vermuten, die anderen profitierten mehr.
Beteiligung, die eine Entscheidung beeinflusst
Beteiligungsverfahren erzeugen Frust, wenn die Teilnehmenden nicht wissen, was mit ihren Beiträgen geschieht. Die üblichen Stufenmodelle unterscheiden Information, Konsultation und Mitentscheidung. Alle drei sind legitim. Vertrauen kostet die Verwechslung: eine Veranstaltung, die wie Mitentscheidung aussieht, während die Entscheidung bereits gefallen ist.
Legen Sie vor der Einladung fest, welche Stufe gilt und was daran offen ist. Nennen Sie den Spielraum in Zahlen, also Budget und Varianten. Und sagen Sie zu, wann die Teilnehmenden erfahren, was aus ihren Beiträgen geworden ist, mitsamt der Begründung für das, was Sie nicht übernehmen.
Diese letzte Zusage entscheidet, ob beim nächsten Mal wieder jemand kommt. Ein Verfahren ohne Rückmeldung verbraucht die Bereitschaft, die Sie beim nächsten Thema bräuchten.
Gemeinsames Vorhaben aufsetzen
Zielgruppe, Leistungen und angestrebte Veränderung für ein interkommunales Vorhaben klären. Vier Schritte, Ergebnis als PDF für die Vorlage im Gemeinderat.
Der Nutzen, der sich schlecht messen lässt
Ein Teil des Ertrags taucht in keiner Kostenrechnung auf: dass sich die Amtsleitungen kennen, dass ein Anruf genügt, dass beim nächsten Thema schneller eine Entscheidung fällt. Dieser Ertrag ist real und lässt sich nicht beziffern.
Das ist kein Grund, auf Zahlen zu verzichten. Führen Sie im Bericht beides: die belegbaren Größen und eine kurze, ehrliche Einschätzung dessen, was sich nicht belegen lässt. Wer nur das Unbezifferbare anführt, bekommt beim ersten Sparbeschluss Schwierigkeiten.
Vier Sätze vor dem ersten gemeinsamen Treffen
Wer trägt welchen Anteil der Kosten, und nach welchem Schlüssel?
Wie steigt eine Gemeinde aus, mit welcher Frist, und was passiert mit bereits getätigten Investitionen?
Wer ist in jeder Gemeinde auf Verwaltungsebene zuständig, wenn die politische Spitze wechselt?
Woran liest jede beteiligte Gemeinde einzeln ab, dass sich die Teilnahme lohnt?
